(VFBAZV)
Verordnung über die Zuweisungen an das Sondervermögen „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“

Ausfertigungsdatum: 12.06.2008


§ 5 VFBAZV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.