Veranstaltungsfachkräfteausbildungsverordnung (VfAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik

Ausfertigungsdatum: 03.06.2016


§ 9 VfAusbV Prüfungsbereiche

Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Auswählen der Veranstaltungstechnik und Sicherstellen der Stromversorgung sowie
2.
Bereitstellen der Veranstaltungstechnik.