Ausfertigungsdatum: 03.06.2016
(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
| Realisieren eines veranstaltungstechnischen Projekts mit | 50 Prozent, | 
| Planen der Veranstaltungstechnik mit | 15 Prozent, | 
| Planen der Veranstaltungsdurchführung mit | 15 Prozent, | 
| Sicherstellen der Energieversorgung für Veranstaltungstechnik mit | 10 Prozent, | 
| Wirtschafts- und Sozialkunde mit | 10 Prozent. | 
(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Planen der Veranstaltungstechnik“, „Planen der Veranstaltungsdurchführung“, „Sicherstellen der Energieversorgung für Veranstaltungstechnik“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn