Veranstaltungsfachkräfteausbildungsverordnung (VfAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik

Ausfertigungsdatum: 03.06.2016


§ 2 VfAusbV Dauer der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.