Veranstaltungsfachkräfteausbildungsverordnung (VfAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik

Ausfertigungsdatum: 03.06.2016


§ 14 VfAusbV Prüfungsbereiche

Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Realisieren eines veranstaltungstechnischen Projekts,
2.
Planen der Veranstaltungstechnik,
3.
Planen der Veranstaltungsdurchführung,
4.
Sicherstellen der Energieversorgung für Veranstaltungstechnik sowie
5.
Wirtschafts- und Sozialkunde.