(VertrGüterstG)
Gesetz über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen

Ausfertigungsdatum: 04.08.1969


§ 7 VertrGüterstG

Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1969 in Kraft; die §§ 2, 4 und 5 treten jedoch am Tage nach der Verkündung in Kraft.