Versorgungslast-Erstattungsverordnung (VersorgLErstV)
Verordnung über die pauschale Erstattung der Aufwendungen der Träger der Rentenversicherung aufgrund der Übernahme der Versorgungslast für frühere Beamte und vergleichbare Personengruppen im Beitrittsgebiet

Ausfertigungsdatum: 19.12.1991


Eingangsformel VersorgLErstV

Auf Grund des § 292a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1606) eingefügt worden ist, verordnet der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern und dem Bundesminister der Finanzen: