(VersAnsprReglGÄndG 2)
Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen

Ausfertigungsdatum: 25.05.1964


Art 6 VersAnsprReglGÄndG 2

Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf seine Verkündung folgenden zweiten Monats in Kraft.