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Vermögensanlagen-Verkaufsprospektgebührenverordnung (VermVerkProspGebV)
Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen betreffend Verkaufsprospekte für Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz

Ausfertigungsdatum: 29.06.2005


§ 4 VermVerkProspGebV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2005 in Kraft.

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