Vermögensanlagen-Verkaufsprospektgebührenverordnung (VermVerkProspGebV)
Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen betreffend Verkaufsprospekte für Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz

Ausfertigungsdatum: 29.06.2005


§ 2 VermVerkProspGebV Gebühren

Die gebührenpflichtigen individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen und die Gebührensätze bestimmen sich vorbehaltlich der Regelungen in § 3 nach dem anliegenden Gebührenverzeichnis.