Fünftes Vermögensbildungsgesetz-Durchführungsverordnung (VermBDV)
Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Ausfertigungsdatum: 20.12.1994


§ 1 VermBDV Verfahren

Auf das Verfahren bei der Festsetzung, Auszahlung und Rückzahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage sind neben den in § 14 Abs. 2 des Gesetzes bezeichneten Vorschriften die für die Einkommensteuer und Lohnsteuer geltenden Regelungen sinngemäß anzuwenden, soweit sich aus den nachstehenden Vorschriften nichts anderes ergibt.