Die Erhebung nach § 1 Nr. 1 erfasst laufend folgende Erhebungsmerkmale: 
        
            - 1.
- 
                für die Schiffe:Art, Flagge und Tragfähigkeit, in der Seeschifffahrt zusätzlich Bruttoraumzahl; 
- 2.
- 
                für die Fahrten:Meldehafen, Ankunfts- und Abgangstag, in der Binnenschifffahrt zusätzlich der Fahrtweg; 
- 3.
- 
                
                    für die eingeladenen oder ausgeladenen sowie im Durchgangsverkehr beförderten Güter und Ladungseinheiten:
                     
                        - a)
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                            Ein- und Ausladehafen, 
- b)
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                            Bruttogewicht nach Güter- und Ladungsart, 
- c)
- 
                            Zahl und Beladungszustand nach Größe der Container und Art der RoRo-Einheiten; 
 
- 4.
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                für die in der Seeschifffahrt beförderten Personen:Zahl nach Zu- und Ausstiegshafen.