Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens folgende Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 6.
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Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen,
- 7.
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Auswählen, Handhaben, Pflegen und Instandhalten von Werkzeugen und Maschinen,
- 8.
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Auswählen, Lagern und Entsorgen von Werk- und Hilfsstoffen,
- 9.
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Vorbereiten von Untergründen,
- 10.
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Ausführen von Verzierungen,
- 11.
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Vergolden, Versilbern, Metallisieren,
- 12.
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Herstellen und Gestalten von Rahmungen,
- 13.
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Ausführen von Maltechniken,
- 14.
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Ausführen von Erhaltungs- und Restaurierungsarbeiten,
- 15.
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Qualitätssicherung.