Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens folgende Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
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                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 
- 2.
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                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
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                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 4.
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                Umweltschutz, 
- 5.
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                Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, 
- 6.
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                Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen, 
- 7.
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                Auswählen, Handhaben, Pflegen und Instandhalten von Werkzeugen und Maschinen, 
- 8.
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                Auswählen, Lagern und Entsorgen von Werk- und Hilfsstoffen, 
- 9.
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                Vorbereiten von Untergründen, 
- 10.
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                Ausführen von Verzierungen, 
- 11.
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                Vergolden, Versilbern, Metallisieren, 
- 12.
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                Herstellen und Gestalten von Rahmungen, 
- 13.
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                Ausführen von Maltechniken, 
- 14.
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                Ausführen von Erhaltungs- und Restaurierungsarbeiten, 
- 15.
- 
                Qualitätssicherung.