(VergoldAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Vergolder/zur Vergolderin

Ausfertigungsdatum: 26.05.1997


§ 10 VergoldAusbV Übergangsregelung

Auf Ausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung.