Vergoldermeisterverordnung (VergMstrV)
Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Vergolder-Handwerk

Ausfertigungsdatum: 12.02.1990


§ 9 VergMstrV Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Juni 1990 in Kraft.

(2) Die auf Grund des § 122 der Handwerksordnung weiter anzuwendenden Vorschriften sind, soweit sie Gegenstände dieser Verordnung regeln, nicht mehr anzuwenden.