Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
- 
                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 
- 2.
- 
                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
- 
                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 4.
- 
                Umweltschutz, 
- 5.
- 
                Qualitätsmanagement, 
- 6.
- 
                Arbeitsvorbereitung, 
- 7.
- 
                betriebliche und technische Kommunikation, 
- 8.
- 
                Teamarbeit, 
- 9.
- 
                Verfahren der Glasherstellung und -weiterverarbeitung, 
- 10.
- 
                Transport und Lagerung, 
- 11.
- 
                Metallbearbeitung, 
- 12.
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                Elektrotechnik, 
- 13.
- 
                Montieren von Bauteilen und Baugruppen einschließlich Funktionsprüfung, 
- 14.
- 
                Instandhaltungsarbeiten an Maschinen und Anlagen, 
- 15.
- 
                Mess- und Steuerungstechnik, 
- 16.
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                Regelungstechnik, 
- 17.
- 
                Einrichten und Umrüsten von Maschinen, Systemen und Produktionsanlagen, 
- 18.
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                Herstellen der Betriebsbereitschaft von Produktionsanlagen, 
- 19.
- 
                Bedienen, Steuern und Regeln von Produktionsanlagen; Überwachen des Produktionsablaufes, 
- 20.
- 
                Vertiefungsphase.