Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
-
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
-
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
-
Umweltschutz,
- 5.
-
Qualitätsmanagement,
- 6.
-
Arbeitsvorbereitung,
- 7.
-
betriebliche und technische Kommunikation,
- 8.
-
Teamarbeit,
- 9.
-
Verfahren der Glasherstellung und -weiterverarbeitung,
- 10.
-
Transport und Lagerung,
- 11.
-
Metallbearbeitung,
- 12.
-
Elektrotechnik,
- 13.
-
Montieren von Bauteilen und Baugruppen einschließlich Funktionsprüfung,
- 14.
-
Instandhaltungsarbeiten an Maschinen und Anlagen,
- 15.
-
Mess- und Steuerungstechnik,
- 16.
-
Regelungstechnik,
- 17.
-
Einrichten und Umrüsten von Maschinen, Systemen und Produktionsanlagen,
- 18.
-
Herstellen der Betriebsbereitschaft von Produktionsanlagen,
- 19.
-
Bedienen, Steuern und Regeln von Produktionsanlagen; Überwachen des Produktionsablaufes,
- 20.
-
Vertiefungsphase.