(VerdOrdenStat)
Statut des "Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland"

Ausfertigungsdatum: 08.12.1955


Art 1 VerdOrdenStat

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird vom Bundespräsidenten verliehen und kann als Zeichen der allgemeinen Anerkennung in Form eines Ordenszeichens getragen werden.