(Fundstelle: BGBl. I 1997, 127 - 128;
            
            bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
        
        
        
         
        
                                      Muster
        
        ........................................................................
        
                        (Bezeichnung der zuständigen Stelle)
        
         
        
                                       Zeugnis
        
                      über die Prüfung zum anerkannten Abschluß
        
           Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für
        
                               Veranstaltungstechnik
        
             in der Fachrichtung ... (Bühne/Studio, Beleuchtung oder Halle)
        
         
        
        Herr/Frau ..............................................................
        
        geboren am ......................   in  ................................
        
        hat am ..........................   die Prüfung zum anerkannten Abschluß
        
         
        
           Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für
        
                               Veranstaltungstechnik
        
             in der Fachrichtung ... (Bühne/Studio, Beleuchtung oder Halle)
        
         
        
        gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß
        
        "Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für
        
        Veranstaltungstechnik" in den Fachrichtungen Bühne/Studio, Beleuchtung,
        
        Halle vom 26. Januar 1997 (BGBl. I S. 118), die zuletzt durch Artikel 1
        
        der Verordnung vom 5. November 2018 (BGBl. I S. 1841) geändert worden ist,
        
        mit folgenden Ergebnissen bestanden:
        
         
        
        I.   Fachrichtungsübergreifender Teil                       Note
        
             1.   Grundlagen für kostenbewußtes Handeln                  ............
        
             2.   Grundlagen für rechtsbewußtes Handeln                  ............
        
             3.   Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb           ............
        
         
        
             (Im Fall des § 8: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin
        
             wurde nach § 8 im Hinblick auf die am .......... in .......... vor ..........
        
             abgelegte Prüfung vom Prüfungsbestandteil .......... freigestellt.“)
        
         
        
        II.  Fachrichtungsspezifischer Teil                         Note
        
             1.   Mathematische und naturwissenschaftliche
        
                  Grundlagen                                             ............
        
             2.   Technische Kommunikation                               ............
        
             3.   Allgemeine Betriebstechnik und spezielle
        
                  Betriebstechnik ... (für Bühne und Studio,
        
                  der Beleuchtung oder der Halle)                        ............
        
             4.   Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit                ............
        
             5.   Brandschutz                                            ............
        
             6.   Bauordnungsrecht                                       ............
        
             Projektarbeit (Hausarbeit einschließlich der Präsentation)  ............
        
         
        
             Arbeitsgebiet, Thema und Beschreibung der Projektarbeit:
        
             ...............................................
        
             ...............................................
        
             ...............................................
        
             ...............................................
        
             ...............................................
        
             ...............................................
        
         
        
             Fachgespräch einschließlich der praktischen Aufgaben        ............
        
         
        
             (Im Fall des § 8: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin
        
             wurde nach § 8 im Hinblick auf die am .......... in .......... vor ..........
        
             abgelegte Prüfung vom Prüfungsbestandteil .......... freigestellt.“)
        
         
        
        III. Berufs- und arbeitspädagogischer Eignung               Note
        
        
             Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin hat
        
             nach § 3 Absatz 3 den Nachweis über den Erwerb der
        
             berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch die
        
             Prüfung am .......... in .......... vor .......... erbracht. 
        
         
        
        Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen
        
        dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013
        
        (BAnz AT 20.11.2013 B2).
        
         
        
        Datum .........................................
        
         
        
        Unterschrift ..................................
        
         
        
        (Siegel der zuständigen Stelle)