Ausfertigungsdatum: 21.08.2009
(Fundstelle: BGBl. 2009, 2926;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
...........................
(Bezeichnung der zuständigen Stelle) |
Herr/Frau ........................... | |
geboren am ........................... | in ........................... |
hat am ........................... | die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss |
nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik vom 21. August 2009 (BGBl. I S. 2920), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 5. November 2018 (BGBl. I S. 1841) geändert worden ist, mit folgenden Ergebnissen bestanden:
Punkte | Note | ||
Prüfungsteil „Situative Aufgabe“ | .................... | ||
Veranstaltungskonzept | .................... | ||
Veranstaltungsplanung | .................... | ||
Technische Leitung von Veranstaltungen | .................... | ||
Sicherheitsmanagement | .................... | ||
Prüfungsteil „Prüfungsprojekt“ | .................... | .................... | |
Thema des Prüfungsprojekts: | |||
(Im Fall des § 7: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 7 im Hinblick auf die am ...........................
in ........................... vor ........................... abgelegte Prüfung in dem Prüfungsteil ........................... freigestellt.“) |
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin hat nach § 2 Absatz 2 den Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch die Prüfung am ........................... in ...........................
vor ........................... erbracht.
Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).
Datum ........................... |
Unterschrift(en) ........................... |
(Siegel der zuständigen Stelle) |