(VeranstMstrFortbV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik

Ausfertigungsdatum: 21.08.2009


Anlage 2 VeranstMstrFortbV (zu § 6 Absatz 4) Muster

(Fundstelle: BGBl. 2009, 2926;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)



...........................
(Bezeichnung der zuständigen Stelle)


Zeugnis
über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss
Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik


Herr/Frau ...........................
geboren am ...........................in ...........................
hat am ...........................die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss


Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik

nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik vom 21. August 2009 (BGBl. I S. 2920), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 5. November 2018 (BGBl. I S. 1841) geändert worden ist, mit folgenden Ergebnissen bestanden:

PunkteNote
Prüfungsteil „Situative Aufgabe“....................
Veranstaltungskonzept....................
Veranstaltungsplanung....................
Technische Leitung von Veranstaltungen....................
Sicherheitsmanagement....................
Prüfungsteil „Prüfungsprojekt“........................................
Thema des Prüfungsprojekts:
(Im Fall des § 7: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 7 im Hinblick auf die am ...........................
in ........................... vor ........................... abgelegte Prüfung in dem
Prüfungsteil ........................... freigestellt.“)

Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin hat nach § 2 Absatz 2 den Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch die Prüfung am ........................... in ...........................
vor ........................... erbracht.

Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).



Datum ...........................
Unterschrift(en) ...........................
(Siegel der zuständigen Stelle)