(VDG)
Vertrauensdienstegesetz

Ausfertigungsdatum: 18.07.2017


§ 3 VDG Verfahren über eine einheitliche Stelle

Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz oder nach der Rechtsverordnung nach § 20 können über eine einheitliche Stelle im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden.