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Unfallversicherung-Bund-und-Bahn-Kostenerstattungsverordnung (UVBKostErstV)
Verordnung über die Kostenerstattung an die Unfallversicherung Bund und Bahn für die Wahrnehmung der Aufgaben der Prävention für die Beamtinnen und Beamten der in § 125 Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch genannten Unternehmen

Ausfertigungsdatum: 14.08.2016


§ 6 UVBKostErstV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft.

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