Ausfertigungsdatum: 14.08.2016
Die Mitgliedsunternehmen nach § 1 Nummer 1 und 2 erstatten der Unfallversicherung Bund und Bahn die Personal- und Sachkosten und sonstigen Ausgaben, die ihr durch die Wahrnehmung der Aufgaben der Prävention für Beamtinnen und Beamte entstehen (Kosten).