Uniformverordnung (UnifV)
Verordnung über die Berechtigung zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses

Ausfertigungsdatum: 25.04.2008


§ 8 UnifV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.