Unbilligkeitsverordnung (UnbilligkeitsV)
Verordnung zur Vermeidung unbilliger Härten durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente

Ausfertigungsdatum: 14.04.2008


§ 2 UnbilligkeitsV Verlust eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld

Unbillig ist die Inanspruchnahme, wenn und solange sie zum Verlust eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld führen würde.