(UnBefG 1979)
Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr

Ausfertigungsdatum: 09.07.1979


Art 9 UnBefG 1979 Berlin-Klausel

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.