Die Unbedenklichkeitsbescheinigung enthält 
        
            - 1.
- 
                Bezeichnung des Spieles, 
- 2.
- 
                
                    
                        - a)
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                            im Falle des § 3 Abs. 1 Nr. 1 Firmenbezeichnung und Sitz des Herstellers, b)im Falle des § 3 Abs. 1 Nr. 2 Namen, Geburtsdatum und -ort sowie Wohnort des Veranstalters, 
 
 
- 3.
- 
                Beschreibung des Spieles, des Spielablaufs und, soweit erforderlich, Abbildungen oder Übersichtszeichnungen, 
- 4.
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                Spielregeln und Gewinnplan, 
- 5.
- 
                Bezeichnung der Plätze, an denen das Spiel veranstaltet werden darf, 
- 6.
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                Angabe der Geltungsdauer, 
- 7.
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                etwaige Nebenbestimmungen.