Die Unbedenklichkeitsbescheinigung enthält
- 1.
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Bezeichnung des Spieles,
- 2.
-
- a)
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im Falle des § 3 Abs. 1 Nr. 1 Firmenbezeichnung und Sitz des Herstellers, b)im Falle des § 3 Abs. 1 Nr. 2 Namen, Geburtsdatum und -ort sowie Wohnort des Veranstalters,
- 3.
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Beschreibung des Spieles, des Spielablaufs und, soweit erforderlich, Abbildungen oder Übersichtszeichnungen,
- 4.
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Spielregeln und Gewinnplan,
- 5.
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Bezeichnung der Plätze, an denen das Spiel veranstaltet werden darf,
- 6.
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Angabe der Geltungsdauer,
- 7.
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etwaige Nebenbestimmungen.