(UmwAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen

Ausfertigungsdatum: 17.06.2002


Inhaltsübersicht UmwAusbV

Teil 1
 Gemeinsame Vorschriften
  § 1Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
  § 2Ausbildungsdauer
  § 3Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung
Teil 2
 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Wasserversorgungstechnik
  § 4Ausbildungsberufsbild
  § 5Ausbildungsrahmenplan
  § 6Ausbildungsplan
  § 7Berichtsheft
  § 8Zwischenprüfung
  § 9Abschlussprüfung
Teil 3
 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Abwassertechnik
  § 10Ausbildungsberufsbild
  § 11Ausbildungsrahmenplan
  § 12Ausbildungsplan
  § 13Berichtsheft
  § 14Zwischenprüfung
  § 15Abschlussprüfung
Teil 4
 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
  § 16Ausbildungsberufsbild
  § 17Ausbildungsrahmenplan
  § 18Ausbildungsplan
  § 19Berichtsheft
  § 20Zwischenprüfung
  § 21Abschlussprüfung
Teil 5
 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice
  § 22Ausbildungsberufsbild
  § 23Ausbildungsrahmenplan
  § 24Ausbildungsplan
  § 25Berichtsheft
  § 26Zwischenprüfung
  § 27Abschlussprüfung
Teil 6
 Übergangs- und Schlussvorschriften
  § 28Übergangsregelung
  § 29Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlagen
Anlage 1:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Wasserversorgungstechnik
Anlage 2:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Abwassertechnik
Anlage 3:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Anlage 4:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice