(UmwAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen

Ausfertigungsdatum: 17.06.2002


§ 24 UmwAusbV Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.