Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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betriebswirtschaftliche Prozesse, Arbeitsorganisation,
- 6.
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Information und Dokumentation, qualitätssichernde Maßnahmen,
- 7.
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Umweltschutztechnik, ökologische Kreisläufe und Hygiene,
- 8.
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Grundlagen der Maschinen- und Verfahrenstechnik, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik,
- 9.
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Umgang mit elektrischen Gefahren,
- 10.
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Anwenden naturwissenschaftlicher Grundlagen,
- 11.
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Werk-, Hilfs- und Gefahrstoffe, gefährliche Arbeitsstoffe, Werkstoffbearbeitung,
- 12.
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Lagerhaltung, Arbeitsgeräte und Einrichtungen,
- 13.
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Arbeitsvorbereitung, Sichern und Räumen des Arbeitsumfeldes,
- 14.
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Atem-, Brand- und Explosionsschutz,
- 15.
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qualitätssichernde Maßnahmen, Sicherheitstechnik und Umweltschutz,
- 16.
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Entsorgung,
- 17.
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Maschinen und Geräte zur Reinigung,
- 18.
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Rechtsvorschriften und technische Regelwerke,
- 19.
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Reinigung,
- 20.
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Wartung und Unterhalt.