Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
- 
                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 
- 2.
- 
                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
- 
                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 4.
- 
                Umweltschutz, 
- 5.
- 
                betriebswirtschaftliche Prozesse, Arbeitsorganisation, 
- 6.
- 
                Information und Dokumentation, qualitätssichernde Maßnahmen, 
- 7.
- 
                Umweltschutztechnik, ökologische Kreisläufe und Hygiene, 
- 8.
- 
                Grundlagen der Maschinen- und Verfahrenstechnik, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, 
- 9.
- 
                Umgang mit elektrischen Gefahren, 
- 10.
- 
                Anwenden naturwissenschaftlicher Grundlagen, 
- 11.
- 
                Werk-, Hilfs- und Gefahrstoffe, gefährliche Arbeitsstoffe, Werkstoffbearbeitung, 
- 12.
- 
                Lagerhaltung, Arbeitsgeräte und Einrichtungen, 
- 13.
- 
                Arbeitsvorbereitung, Sichern und Räumen des Arbeitsumfeldes, 
- 14.
- 
                Atem-, Brand- und Explosionsschutz, 
- 15.
- 
                qualitätssichernde Maßnahmen, Sicherheitstechnik und Umweltschutz, 
- 16.
- 
                Entsorgung, 
- 17.
- 
                Maschinen und Geräte zur Reinigung, 
- 18.
- 
                Rechtsvorschriften und technische Regelwerke, 
- 19.
- 
                Reinigung, 
- 20.
- 
                Wartung und Unterhalt.