Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
- 
                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 
- 2.
- 
                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
- 
                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 4.
- 
                Umweltschutz, 
- 5.
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                betriebswirtschaftliche Prozesse, Arbeitsorganisation, 
- 6.
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                Information und Dokumentation, qualitätssichernde Maßnahmen, 
- 7.
- 
                Umweltschutztechnik, ökologische Kreisläufe und Hygiene, 
- 8.
- 
                Grundlagen der Maschinen- und Verfahrenstechnik, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, 
- 9.
- 
                Umgang mit elektrischen Gefahren, 
- 10.
- 
                Anwenden naturwissenschaftlicher Grundlagen, 
- 11.
- 
                Werk-, Hilfs- und Gefahrstoffe, gefährliche Arbeitsstoffe, Werkstoffbearbeitung, 
- 12.
- 
                Lagerhaltung, Arbeitsgeräte und Einrichtungen, 
- 13.
- 
                Sicherheitsvorschriften und Betriebsanweisungen, 
- 14.
- 
                Betrieb und Unterhalt von Entwässerungssystemen, 
- 15.
- 
                Indirekteinleiterüberwachung, 
- 16.
- 
                Betrieb und Unterhalt von Abwasserbehandlungsanlagen, 
- 17.
- 
                Klärschlammbehandlung und Verwertung von Abfällen aus Abwasseranlagen, 
- 18.
- 
                Probenahme und Untersuchung von Abwasser und Schlamm, 
- 19.
- 
                Dokumentation, Qualitäts- und Umweltmanagement, 
- 20.
- 
                elektrische Anlagen in der Abwassertechnik, 
- 21.
- 
                Rechtsvorschriften und technische Regelwerke, 
- 22.
- 
                Vertiefungsphase Kanalbetrieb oder Kläranlagenbetrieb.