(UmstBauSparkV)
Verordnung über die Umstellungsrechnung der Bausparkassen aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens

Ausfertigungsdatum: 16.07.1959


§ 24 UmstBauSparkV Geltung im Saarland

Diese Verordnung gilt nicht im Saarland.