(UhrmAusbV 2001)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Uhrmacher/zur Uhrmacherin

Ausfertigungsdatum: 02.07.2001


§ 5 UhrmAusbV 2001 Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegen des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.