Der Überwachungsplan enthält folgende Angaben und Unterlagen:
- 1.
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alle gemäß dem angewendeten Berechnungsverfahren zu überwachenden Parameter und erforderlichen Informationen,
- 2.
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Vorgaben zur Erfassung und Archivierung aller Daten, die zur Abschätzung oder Messung sämtlicher Treibhausgasemissionen benötigt werden, die während des Überwachungszeitraums innerhalb der Projektgrenze entstehen,
- 3.
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Vorgaben zur Erfassung und Archivierung aller Daten, die zur Bestimmung der Referenzfallemissionen während des Überwachungszeitraums innerhalb der Projektgrenze benötigt werden,
- 4.
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die Feststellung möglicher Quellen von erhöhten Treibhausgasemissionen außerhalb der Projektgrenze, die nach vernünftigem Ermessen der Projekttätigkeit zuzurechnen sind, sowie Vorgaben zur Erfassung und Archivierung von Daten über diese Treibhausgasemissionen,
- 5.
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die betrieblichen Strukturen, die zur Umsetzung des Überwachungsplans einzuführen sind,
- 6.
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Verfahren zur Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle der Überwachung und
- 7.
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die Dokumentation aller Berechnungsschritte.