Der Verifizierungsbericht enthält folgende Angaben und Unterlagen: 
        
            - 1.
- 
                die Projektnummer, 
- 2.
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                den Namen und die Anschrift des Projektträgers, 
- 3.
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                den Verifizierungszeitraum, 
- 4.
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                den Zeitraum, in dem die Verifizierung durchgeführt worden ist, 
- 5.
- 
                die Angabe, ob für die Projekttätigkeit im Verifizierungszeitraum die Voraussetzungen für die Zustimmung vorgelegen haben, 
- 6.
- 
                die Höhe der Upstream-Emissionsminderung in Kilogramm Kohlenstoffdioxid-Äquivalent, die im Verifizierungszeitraum erreicht worden ist, 
- 7.
- 
                bei Projekttätigkeiten in Zusammenhang mit der Erdölförderung je Ölquelle das Gas-Öl-Verhältnis im Verifizierungszeitraum, 
- 8.
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                eine zusammenfassende Darstellung des Verifizierungsprozesses, des Umfangs und der Ergebnisse der Verifizierung, 
- 9.
- 
                eine Liste mit den im Rahmen der Verifizierung durchgeführten Vor-Ort-Untersuchungen, befragten Personen und überprüften Dokumenten, 
- 10.
- 
                die Namen und Kontaktdaten der Mitglieder des Verifizierungsteams, jeweils unter Angabe ihrer Aufgaben im Rahmen der Verifizierung, 
- 11.
- 
                Zertifikate der Mitglieder des Verifizierungsteams, 
- 12.
- 
                die Ergebnisse der Überprüfungen, 
- 13.
- 
                
                    die Feststellung, dass 
                     
                        - a)
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                            die Projekttätigkeit entsprechend der Projektdokumentation oder bei Abweichungen im Einklang mit der Entscheidung nach § 17 Absatz 3 durchgeführt worden ist, 
- b)
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                            die Überwachungsaktivitäten mit dem Überwachungsplan übereinstimmen, 
- c)
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                            der Überwachungsbericht den Vorgaben des § 18 entspricht, 
- d)
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                            die Kalibrierungsfrequenz der jeweiligen Messinstrumente mit Auswirkungen auf die ermittelten Upstream-Emissionsminderungen den Vorgaben der Berechnungsverfahren und des Überwachungsplans oder bei Abweichungen der Entscheidung nach § 17 Absatz 3 entspricht, 
 
- 14.
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                eine Bewertung der Daten und Berechnung der durch die Projekttätigkeit erreichten Upstream-Emissionsminderungen, 
- 15.
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                eine Liste der im Überwachungsplan spezifizierten Parameter mit Angaben dazu, wie die im Überwachungsbericht dargestellten Werte von der Verifizierungsstelle verifiziert worden sind, 
- 16.
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                eine Darstellung der Nachfragen der Verifizierungsstelle beim Projektträger und dessen Antworten sowie die Bewertung dieser Antworten und 
- 17.
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                Informationen zur Qualitätskontrolle innerhalb des Verifizierungsteams und des Verifizierungsprozesses.