Ausfertigungsdatum: 22.01.2018
(1) Validierungs- und Verifizierungsstellen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gemäß DIN EN ISO 14065, Ausgabe Juli 2013, für die Bereiche der DIN EN ISO 14064-2, Ausgabe Mai 2012, und der DIN ISO 14064-3, Ausgabe Mai 2012, akkreditiert sind, werden auf Antrag beim Umweltbundesamt für Tätigkeiten nach dieser Verordnung registriert. Der Antrag wird schriftlich oder in elektronischer Form gestellt.
(2) Der Antrag auf Registrierung enthält folgende Angaben und Unterlagen:
(3) Änderungen der Angaben und Unterlagen sind dem Umweltbundesamt unverzüglich mitzuteilen.