Ein UER-Nachweis muss folgende Angaben enthalten:
- 1.
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eine eindeutige Nachweisnummer,
- 2.
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die Projektnummer,
- 3.
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den Namen und die Anschrift des ausstellenden Projektträgers und des aktuellen Inhabers des UER-Nachweises,
- 4.
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das Datum der Ausstellung,
- 5.
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das Datum, an dem die ersten Upstream-Emissionsminderungen durch die Projekttätigkeit erreicht worden sind,
- 6.
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die Höhe der Upstream-Emissionsminderungen in Kilogramm Kohlenstoffdioxid-Äquivalent,
- 7.
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bei Projekttätigkeiten in Zusammenhang mit der Erdölförderung je Ölquelle das Gas-Öl-Verhältnis im Verifizierungszeitraum,
- 8.
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das Verpflichtungsjahr, in dem die Upstream-Emissionsminderungen anrechenbar sind,
- 9.
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den Zeitraum, in dem die Upstream-Emissionsminderungen erbracht wurden, und
- 10.
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eine Erklärung des Projektträgers, dass die Upstream-Emissionsminderungen durch die Projekttätigkeit unbeschadet des § 29 Absatz 2 nicht als Upstream-Emissionsminderungen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union geltend gemacht wurden.