Zweites Umstellungsergänzungsgesetz (UErgG 2)
Gesetz über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts

Ausfertigungsdatum: 23.03.1957


§ 28 UErgG 2

Dieses Gesetz tritt mit dem ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.