Viertes Überleitungsgesetz (ÜblG 4)
Gesetz zur Regelung finanzieller Beziehungen zwischen dem Bund und den Ländern

Ausfertigungsdatum: 27.04.1955


§ 11 ÜblG 4 Inkrafttreten

Dieses Gesetz ist erstmals für das Rechnungsjahr 1955 anzuwenden; es tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.