Viertes Überleitungsgesetz (ÜblG 4)
Gesetz zur Regelung finanzieller Beziehungen zwischen dem Bund und den Ländern

Ausfertigungsdatum: 27.04.1955


§ 1 ÜblG 4 Finanzverwaltung

(1) Auf dem Gebiet der Steuer- und Zollverwaltung fallen die Beteiligung des Bundes an den Ausgaben der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) und die Beteiligung der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) an den Ausgaben des Bundes weg.

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