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Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetz (TVÜG)
Gesetz zur Überführung der Testamentsverzeichnisse und der Hauptkartei beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer

Ausfertigungsdatum: 22.12.2010


§ 10 TVÜG Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt zehn Kalenderjahre nach der Verkündung außer Kraft.

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