Diese Verordnung regelt auf der Edertalsperre und der Diemeltalsperre
- 1.
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die Zulassung des Befahrens,
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die Anforderungen an die Befähigung eines Schiffsführers,
- 3.
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die Kennzeichnung und Bezeichnung eines Fahrzeugs,
- 4.
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die Anforderungen an Bau, Ausrüstung und Besatzung eines Fahrzeugs,
- 5.
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das Verhalten im Verkehr und
- 6.
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die Maßnahmen zur Abwehr von strom- und schifffahrtspolizeilichen Gefahren.