TSE-Resistenzzuchtverordnung (TSEResZV)
Verordnung zur Festlegung der Mindestanforderungen an die Züchtung auf Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien bei Schafen

Ausfertigungsdatum: 17.10.2005


§ 8 TSEResZV Mitteilungen

Die zuständige oberste Landesbehörde übermittelt dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zum 1. März eines jeden Jahres einen Bericht über die Ergebnisse der im Rahmen dieser Verordnung durchgeführten Genotypisierungen des Vorjahres zur Weitergabe an die Europäische Kommission.