Ausfertigungsdatum: 19.05.2009
§§ | |
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Begriffsbestimmungen | 1 |
Grundsatz, Geltungsbereich, Truppenverwendung | 2 |
Überführung von Nichtgemeinschaftswaren in die Truppenverwendung | 3 |
Anmeldung und Zollabfertigung zur Truppenverwendung | 4 |
Überführung in die Truppenverwendung unter Einsatz der Datenverarbeitung | 5 |
Vereinfachte Zollanmeldung | 6 |
Einfuhrhöchstmengen | 7 |
Einfuhr von Nichtgemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten | 8 |
Übergang von Gemeinschaftswaren in die Truppenverwendung | 9 |
Einfuhr von Gemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten | 10 |
Abgabenbegünstigter Erwerb von Kraftfahrzeugen | 11 |
Zollrechtlicher Status der Waren, Vermutung | 12 |
Beendigung der Truppenverwendung | 13 |
Anmeldung und Zollabfertigung zur Ausfuhr in ein Drittland | 14 |
Ausfuhr in ein Drittland unter Einsatz der Datenverarbeitung | 15 |
Übernahme von Waren aus der Truppenverwendung, Zuführung zu einer anderen zollrechtlichen Bestimmung | 16 |
Pflichten aus der Inanspruchnahme der Truppenverwendung, Zweckwidrige Verwendung | 17 |
Rationsmengen | 18 |
Abgabenschuld, Abgabenschuldner | 19 |
Beendigung vorangegangener Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung | 20 |
Verlust der Rechtsstellung als Mitglied der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere | 21 |
Harmonisierungsvorschrift für Waren aus anderen Mitgliedstaaten | 22 |
Vertretung | 23 |
Übergangs- und Schlussvorschriften | 24 |
Ermächtigungen | 25 |
Ordnungswidrigkeiten | 26 |