Ausfertigungsdatum: 19.05.2009
Die Vorschriften des Zollkodex sowie der Zollkodex-Durchführungsverordnung (Teil I Titel IX) zur vereinfachten Zollanmeldung von Waren zum zollrechtlich freien Verkehr gelten für die Zollanmeldung zur Truppenverwendung nach § 4 Abs. 1 Nr. 8 entsprechend.