Der Treuhandanstalt wird das Vermögen 
        
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                der volkseigenen Güter, 
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                der staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe und Forsteinrichtungsämter, 
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                der volkseigenen Binnenfischereibetriebe, 
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                der volkseigenen Gestüte, Pferdezuchtdirektionen und Rennbetriebe sowie 
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                der Betriebe bzw. der bereits ausgegliederten Betriebe des volkseigenen Kombinates Industrielle Tierproduktion 
        (nachfolgend Wirtschaftseinheiten genannt) zur zeitweiligen treuhänderischen Verwaltung übergeben.