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Transparenzregisterdatenübermittlungsverordnung (TrDüV)
Verordnung zur Datenübermittlung durch Mitteilungsverpflichtete und durch den Betreiber des Unternehmensregisters an das Transparenzregister

Ausfertigungsdatum: 30.06.2017


§ 7 TrDüV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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