Außerhalb des Sitzes des Truppendienstgerichts werden gebildet:
        
            - 1.
- 
                
                    beim Truppendienstgericht Nord
                     
                        - a)
- 
                            zwei Truppendienstkammern mit Sitz in Hamburg, 
- b)
- 
                            zwei Truppendienstkammern mit Sitz in Potsdam und 
- c)
- 
                            eine Truppendienstkammer mit Sitz in Koblenz; 
 
- 2.
- 
                
                    beim Truppendienstgericht Süd
                     
                        - a)
- 
                            zwei Truppendienstkammern mit Sitz in Koblenz, 
- b)
- 
                            zwei Truppendienstkammern mit Sitz in Erfurt und 
- c)
- 
                            eine Truppendienstkammer mit Sitz in Potsdam.