Außerhalb des Sitzes des Truppendienstgerichts werden gebildet:
- 1.
-
beim Truppendienstgericht Nord
- a)
-
zwei Truppendienstkammern mit Sitz in Hamburg,
- b)
-
zwei Truppendienstkammern mit Sitz in Potsdam und
- c)
-
eine Truppendienstkammer mit Sitz in Koblenz;
- 2.
-
beim Truppendienstgericht Süd
- a)
-
zwei Truppendienstkammern mit Sitz in Koblenz,
- b)
-
zwei Truppendienstkammern mit Sitz in Erfurt und
- c)
-
eine Truppendienstkammer mit Sitz in Potsdam.