(TourKfmAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit

Ausfertigungsdatum: 18.03.2005


§ 2 TourKfmAusbV Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert drei Jahre.