(TourKfmAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit

Ausfertigungsdatum: 18.03.2005


§ 1 TourKfmAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Kaufmann für Tourismus und Freizeit/Kauffrau für Tourismus und Freizeit wird staatlich anerkannt.