Die Einwilligung kann auch elektronisch erklärt werden, wenn der Diensteanbieter sicherstellt, dass
- 1.
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der Teilnehmer oder Nutzer seine Einwilligung bewusst und eindeutig erteilt hat,
- 2.
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die Einwilligung protokolliert wird,
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der Teilnehmer oder Nutzer den Inhalt der Einwilligung jederzeit abrufen kann und
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der Teilnehmer oder Nutzer die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.